Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 16.05.2018
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen uns, der als CleverShuttle firmierenden GHT Mobility GmbH, Stresemannstraße 121, 10963 Berlin, Geschäftsführer Bruno Ginnuth, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 155922 B, (nachfolgend „CleverShuttle“) und Ihnen als unserem Kunden.
§ 2 Nutzung der App und Transportdienste als Leistungsgegenstände
(1) CleverShuttle stellt seinen Kunden auf verschiedenen Plattformen kostenfrei eine Applikation (nachfolgend „App“) zum Download zur Verfügung, die der Kunde auf seinem internetfähigen mobilen Endgerät installieren kann. Die Anwendung der App ermöglicht dem Kunden die Kommunikation mit dem Buchungssystem von CleverShuttle um eine Transportdienstleistung von CleverShuttle anzufragen und bei Verfügbarkeit unter den in der App angegebenen Bedingungen zu buchen (nachfolgend „Service“).
(2) Die Transportdienstleistung von CleverShuttle wird in der Weise angeboten, dass mehrere Kunden mit ähnlichen Fahrtrouten kosten-, verkehrsvermeidend und ressourcensparend gemeinsam in einem Shuttle an ihr jeweils gewähltes Endziel befördert werden, sodass das Shuttle idealerweise ausgelastet ist (nachfolgend „Konzept“).
(3) Im Anschluss an die Buchung schließt der Kunde bei jedem Fahrtantritt einen gesonderten kostenpflichtigen Beförderungsvertrag. Nach näherer Maßgabe des § 9 dieser AGB kommt dieser Beförderungsvertrag mit der GHT Mobility GmbH oder mit einem ebenfalls unter der Marke CleverShuttle auftretenden Dritten zustande. Entsprechend der vorausgegangenen Buchung wird GHT Mobility GmbH oder der Dritte den Kunden mit einem Kraftfahrzeug (nachfolgend „Shuttle(s)“) im jeweiligen Geschäftsgebiet zu einem für jede Fahrt individuell bestimmten Festpreis nach Maßgabe der AGB (nachfolgend „Transportdienstleistung“) befördern.
Nutzung der App
§ 3 Nutzung der App und Registrierung
(1) Zur Anfrage und Buchung von Transportdienstleistungen im Rahmen des Konzepts stellt CleverShuttle dem Kunden eine App zur Verfügung. Die Nutzung dieser App ist für den Kunden kostenfrei. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis wird erst durch Abschluss eines Beförderungsvertrages bei Fahrtantritt begründet.
(2) Soweit die mit der App verbundene Nutzung des mobilen Endgeräts Kosten verursacht, sind diese Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten vom Kunden selbst zu tragen. Nicht zum Leistungsgegenstand der App und des angebotenen Service gehört der Zugang und die Verbindung mit dem Internet. Ferner hat der Kunde eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des mobilen Endgerätes sowie die Aktualität der erforderlichen Software sicherzustellen.
(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, die App als Gast zu nutzen. In diesem Fall ist keine Registrierung notwendig. Der Name des Kunden muss jedoch angegeben werden.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Account in der App anzulegen. Hierfür muss sich der Kunde zunächst unter wahrheitsgemäßer Angabe seines Vor- und Nachnamens (nachfolgend „Benutzername“), seiner Rufnummer, seiner E-Mail-Adresse und unter Festlegung eines Passworts bei CleverShuttle registrieren. Pro Kunde darf nur eine Registrierung vorgenommen werden. Für den Fall, dass ein Kunde mehrere Accounts erstellt und sich so die Möglichkeit verschafft, etwaige Guthaben-Aktionen (z.B. Tell-a-Friend) zu seinem Vorteil zu missbrauchen, behält sich CleverShuttle das Recht vor, den Account ohne vorherige Mitteilung zu sperren. Ebenso behält sich CleverShuttle das Recht vor, den Account ohne vorherige Mitteilung zu sperren, wenn Anhaltspunkte bestehen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Kunde den Account in rechtswidriger Weise nutzt oder in einer Weise missbraucht, die CleverShuttle oder Dritte schädigen kann.
(5) CleverShuttle räumt seinen Kunden die Möglichkeit ein, die im Rahmen der separaten Transportdienstleistung geschuldeten Beförderungsentgelte bargeldlos über die App im Wege der angebotenen Zahlarten zu bezahlen. Zu diesem Zweck kann der Kunde im Rahmen der Registrierung in seinem Account seine Kreditkartendaten hinzufügen und als Zahlungsart hinterlegen. Der Kunde kann beim Bezahlvorgang am Ende der Transportleistung wählen, welche der hinterlegten Zahlungsarten er für den konkreten Zahlvorgang nutzen möchte. Alternativ kann der Kunde die automatisiere Zahlungsfunktion aktivieren und somit erfolgt die Bezahlung des Beförderungsentgelts mit Abschluss des Beförderungsvertrags automatisch. Die hinterlegten Zahlungsarten können jederzeit über die App geändert, angepasst oder aufgehoben werden.
(6) Der Kunde ist verpflichtet seinen Benutzernamen und sein Passwort sicher zu verwahren. Er ist nicht berechtigt, Dritten diese Angaben mitzuteilen oder diesen Zugang zur App zu ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Accounts ist der Kunde allein verantwortlich. Für den Fall, dass es zu einer unberechtigten Nutzung der App durch Dritte kommt, hat der Kunde CleverShuttle hierüber umgehend zu informieren.
§ 4 Buchung der Transportdienstleistung
(1) Zur Buchung einer Transportdienstleistung sendet der Kunde über die App zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die notwendigen Eckdaten der gewünschten Transportdienstleistung an. Das Buchungssystem von CleverShuttle analysiert die Ausführbarkeit der Anfrage unter Berücksichtigung des Konzepts und benachrichtigt den Kunden auf dessen mobiles Endgerät, ob die gewünschte Transportdienstleistung ausgeführt werden kann.
(2) Möchte der Kunde Gepäck transportieren, welches die übliche Handgepäck-Größe überschreitet, muss für dieses ein weiterer Platz gebucht werden. CleverShuttle behält sich das Recht vor, Kunden bei Missachtung den Transport zu verweigern.
(3) Im Falle der Ausführbarkeit einer Fahrtanfrage eröffnet der Service dem Kunden die Möglichkeit die Transportdienstleistung unter den in der App angegebenen Bedingungen zu buchen. CleverShuttle garantiert den angegebenen Fahrtpreis nach Maßgabe des § 13 (1) dieser AGB. Die Eingabe eines gültigen Gutscheincodes während des Buchungsvorgangs in der App reduziert den Fahrtpreis in entsprechender Höhe. Der Service räumt dem Kunden eine Frist von 20 Sekunden zur Vornahme der Buchung ein und visualisiert den Zeitablauf in der App. Vollzieht der Kunde die Buchung fristgemäß, erhält er eine Bestätigung auf sein mobiles Endgerät und wird im Folgenden laufend über den Status der Transportdienstleistung informiert.
(4) Die Nutzung der App, insbesondere der Abschluss eines Buchungsvorgangs des Kunden, begründet nicht den Abschluss eines Beförderungsvertrages mit CleverShuttle. Sowohl CleverShuttle als auch der Kunde sind bis zum Abschluss des Beförderungsvertrags zur Stornierung der Buchung berechtigt.
§ 5 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der App und Services sowie auf eine vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Informationen. CleverShuttle behält sich das Recht vor, die App in einer dem kundenzumutbaren Weise nach eigenem Ermessen zu verändern, insbesondere um die App und den Service weiterzuentwickeln, zu verbessern und Fehler zu beheben.
(2) CleverShuttle ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service einzustellen, auch ohne den Kunden individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt jedoch rechtzeitig über die Homepage http://clevershuttle.org. Guthaben (z.B. auf Basis von Promos und Tell-a-Friend-Aktionen) können im Falle der Einstellung des Service nicht weiter eingelöst und nicht in bar ausgezahlt werden.
(3) Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Kunden auf den anschließenden Abschluss eines Beförderungsvertrages. CleverShuttle bietet Transportdienstleistungen insbesondere nur während der jeweils aktuellen Betriebszeiten an. CleverShuttle behält sich das Recht vor, diese Zeiten nach eigenem Ermessen abzuändern oder die Leistung auch gänzlich einzustellen.
§ 6 Nutzungsrechte und -pflichten
(1) Unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Einschränkungen und Bedingungen eingehalten werden, gewährt CleverShuttle dem Kunden eine eingeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht sub-lizensierbare, widerrufliche und nicht-übertragbare Lizenz für die private Installation und Nutzung der App auf dem mobilen Endgerät des Kunden sowie den Zugriff auf alle über die App verfügbar gemachten Inhalte, Informationen und dazugehörigen Materialien und deren Nutzung.
(2) Über die Regelung in § 6 (1) dieser AGB hinaus räumt CleverShuttle dem Kunden keine Rechte an der App ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu kopieren, zu vertreiben oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten oder Änderungen an der App vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Funktionsweise der App zu untersuchen, diese zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, zu rekonstruieren oder deren Code oder andere Bestandteile für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Unberührt bleiben etwaige Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG.
(3) Der Kunde hat die App so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen des Betriebs bzw. der Funktion der App auftreten. Es ist dem Kunden nicht gestattet zu versuchen, unbefugten Zugriff auf einen Teil der App und der damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen oder diese zu beeinträchtigen.
(4) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Eigentumsrechte von CleverShuttle vom jeweiligen Teil der App zu entfernen.
§ 7 Haftung im Rahmen der Nutzung der App
(1) Auf Schadensersatz haftet CleverShuttle nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat CleverShuttle Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet CleverShuttle bei einfacher Fahrlässigkeit nur:
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Plattformnutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden CleverShuttle nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 8 Freistellung
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder verletzt der Kunde durch oder bei Nutzung der App schuldhaft Rechte Dritter und wird CleverShuttle deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde CleverShuttle von jeglicher Haftung gegenüber diesen Dritten sowie den Kosten einer zweckentsprechenden Rechtverfolgung frei. Der Kunde verpflichtet sich, sofern Dritte aufgrund des Verstoßes oder der Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber CleverShuttle geltend machen, CleverShuttle alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Verteidigung erforderlich sind.
Beförderungsvertrag
§ 9 Vertragspartner der Transportdienstleistung
(1) Der Kunde schließt bei jedem Fahrtantritt einen gesonderten kostenpflichtigen Beförderungsvertrag ab. In den Städten Berlin und München kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und der GHT Mobility GmbH zustande. In allen anderen Städten kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und einem ebenfalls unter der Marke CleverShuttle auftretenden Dritten zustande.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für Beförderungsverträge zwischen dem Kunden und der GHT Mobility GmbH. In allen anderen Städten kommt zwischen GHT Mobility GmbH und dem Kunden durch die Verwendung der App kein Beförderungsvertrag zustande. Etwaige Ansprüche aus der über die App vermittelten Personenbeförderung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden selbst. Eine Haftung hierfür übernimmt GHT Mobility GmbH ausdrücklich nicht.
§ 10 Vertragsschluss
(1) Mit Antritt der Fahrt schließen CleverShuttle und der Kunde einen Beförderungsvertrag über die Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung. Die Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Shuttle zusteigt.
(2) Der Kunde willigt bei Vertragsschluss in das Konzept gemäß § 2 (2) dieser AGB ein. Der Kunde stimmt insbesondere zu, das Shuttle in geeigneten Fällen mit anderen Kunden dem Konzept entsprechend zu teilen. Eine Sammelfahrt kann auch noch im Zeitraum zwischen Buchung und Vertragsschluss oder auch erst nach dem Vertragsschluss entstehen, sollte das Buchungssystem von CleverShuttle der Transportdienstleistung die Fahrtanfrage eines anderen Kunden dem Konzept entsprechend zuordnen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit zeitlichen Verzögerungen während der Transportdienstleistung, die sich aus der Umsetzung des Konzepts ergeben, einverstanden.
§ 11 Nichtausführung einer Buchung
(1) Eine Buchung wird nicht ausgeführt, soweit diese vor Abschluss des Beförderungsvertrags von CleverShuttle oder dem Kunden storniert wird.
(2) Eine Buchung wird ebenfalls nicht ausgeführt, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht am Startort angetroffen wird, der sich aus der Buchung ergibt. CleverShuttle unternimmt in diesen Fällen angemessene Anstrengungen, den Kunden aufzufinden und die Transportdienstleistung zu realisieren.
(3) Wird eine Buchung im Sinne der vorstehenden Absätze 1 und 2 nicht ausgeführt, entstehen beidseitig keine Ansprüche. CleverShuttle behält sich jedoch vor, dem Kunden bei wiederholt nicht ausgeführten Buchungen künftig keine Transportdienstleistungen über die App mehr anzubieten, soweit dies auf sein Verhalten zurückzuführen ist.
(4) CleverShuttle behält sich vor, Kunden keine Transportdienstleistungen über die App anzubieten, sofern diese die Geschäftsabläufe stören. Hierzu zählen überdurchschnittlich häufige Stornierungen, Nichterscheinen am Abholort, ein respektloser Umgang mit den Fahrern sowie Missbrauch- und Sabotageversuche des Systems.
§ 12 Allgemeine Nutzungsbedingungen der Transportdienstleistung
(1) Während der Transportleistung ist der Kunde verpflichtet, den fahrtbedingten Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten. Der Kunde muss sich gegenüber anderen Fahrgästen und dem Fahrer rücksichtsvoll verhalten. CleverShuttle behält sich das Recht vor, den Account des Kunden über den berechtigte Beschwerden eingegangen sind, entsprechend § 3 (4) dieser AGB zu sperren.
(2) Der Verzehr von Speisen im Shuttle ist nicht erlaubt. Getränke dürfen nur mit der Maßgabe konsumiert werden, das Shuttle nicht zu verunreinigen.
(3) CleverShuttle behält sich das Recht vor, Kunden eine Reinigung des Shuttles in Rechnung zu stellen, die aufgrund schuldhafter Verunreinigung durch den Kunden notwendig wurde.
(4) Die Mitnahme von Tieren ist u.a. aus Rücksichtnahme auf Kunden mit Allergien ausnahmslos untersagt.
§ 13 Fahrtpreis
(1) CleverShuttle garantiert dem Kunden, dass die Transportleistung bei Zustandekommen des Beförderungsvertrages zu dem Preis durchgeführt wird, der in der App für diese Fahrt angezeigt und vom Kunden durch seine Buchung der Fahrt bestätigt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Sammelfahrt im Sinne des Konzepts zustande kommt oder ob das Buchungssystem von CleverShuttle der Transportdienstleistung keine Fahrtanfrage anderer Kunden zuordnet.
(2) Abhängig von der Nachfrage kann sich der Fahrpreis verändern. Wenn die Nachfrage groß ist, erhöht die Preisdynamik die Fahrpreise für kurze Zeit. So kann CleverShuttle langfristig sicherstellen, dass Shuttles bei Anfrage noch deutlich schneller verfügbar sind. Bei geringer Nachfrage sinkt der Fahrpreis hingegen unter den Normalpreis und Kunden zahlen einen Preis unter Normalpreis. Der Preis wird stets vor Fahrtantritt kommuniziert und ändert sich nach der Bestätigung der Fahrt durch den Kunden nicht mehr.
§ 14 Bezahlung
(1) Der Kunde hat am Ende der Transportdienstleistung den Fahrtpreis im Sinne von § 13 dieser AGB an CleverShuttle zu entrichten.
(2) Dem Kunden steht die Wahl der Zahlungsart frei. Er kann den Fahrtpreis bar beim Fahrer des Shuttles begleichen oder durch Bezahlung per App (Kreditkarte oder PayPal) vornehmen.
(3) Für die Abwicklung der bargeldlosen Zahlung per App übernimmt CleverShuttle keinerlei Haftung. Bei Falsch- oder Fehlbuchungen sowie Störungen im Rahmen des Zahlungsvorgangs muss sich der Kunde an den jeweiligen Zahlungsdienstleister wenden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das mobile Endgerät während des gesamten Bezahlvorgangs funktionsfähig ist. Hierzu zählt insbesondere, dass das Gerät über ausreichend Strom, eine mobile Datenverbindung und die aktuellste Version der App verfügt. Kann die Zahlung nicht über das mobile Endgerät durchgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, das Beförderungsentgelt in bar zu entrichten.
(5) Wählt der Kunde die Bezahlung des Beförderungsentgeltes im Wege der Bezahlung per App, so verzichtet er auf den Erhalt einer Quittung in Papierform und akzeptiert, dass ihm der Rechnungsbeleg für die Transportdienstleistung als E-Mail an die von ihm bei CleverShuttle hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird.
(6) Für Zahlungen des Kunden per Kreditkarte mit Hilfe der App gilt das Folgende:
(a) Bei Bezahlung des Kunden per Kreditkarte nimmt CleverShuttle die Dienste eines externen Zahlungsdienstes (nachfolgend „Zahlungsdienst Kreditkarte“) in Anspruch. Zahlungen des Kunden oder Gutschriften an den Kunden erfolgen ohne Beteiligung von CleverShuttle. CleverShuttle zeichnet sich daher unverantwortlich für etwaige fehlerhafte Zahlvorgänge, die nicht auf CleverShuttle zurückzuführen sind, und verweist den Kunden insofern auf den Zahlungsdienst Kreditkarte.
(b) Der Kunde versichert die Gültigkeit des von ihm gegenüber dem Zahlungsdienst Kreditkarte angegebenen Zahlungsmittels und seine Berechtigung diesbezüglich. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel vom Zahlungsdienst Kreditkarte in Höhe des vom Kunden an CleverShuttle geschuldeten Entgelts belastet wird.
(c) Gelangt der vom Kunden geschuldete Betrag gegenüber dem Zahlungsdienst Kreditkarte nicht zur Auszahlung oder scheitert die Abwicklung auf sonstige Weise, wird der Kunde die Bezahlung unverzüglich nachholen. Bei Verschulden des Kunden stellt dieser CleverShuttle und den Zahlungsdienst Kreditkarte darüber hinaus schadlos.
(7) Um den Fahrtpreis per PayPal mit Hilfe der App zu bezahlen, muss der Kunde bei PayPal angemeldet bzw. registriert sein und die PayPal Zahlung gegenüber CleverShuttle bei der Vornahme der Zahlung per App bestätigen. Die weitere Zahlungsabwicklung nimmt PayPal unter Ausschluss der Bekanntgabe der Bankdaten des Kunden gegenüber CleverShuttle vor. § 14 (6) dieser AGB findet entsprechende Anwendung. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal, wonach dem Kunden u.a. bei der Nutzung des PayPal Dienstens gesonderte Gebühren entstehen können.
§ 15 Guthaben
(1) CleverShuttle kann dem Kunden nach freiem Ermessen, beispielsweise im Rahmen von Guthaben-Aktionen (z.B. Promos, Tell-a-Friend; Loyalty-Programm) Guthaben zur Einlösung für Transportdienstleistungen zur Verfügung stellen, welches in dem Account des Kunden gutgeschrieben wird („Guthaben“). Für den Erwerb und die Nutzung von Guthaben gelten zusätzliche Bedingungen. Guthaben kann nicht in bar ausgezahlt werden.
(2) Nicht eingelöstes Guthaben verfällt frühestens nach einem Zeitraum von 90 Tagen, spätestens jedoch nach einem Zeitraum von 365 Tagen. Es wird das Datum des Tages zugrunde gelegt, an welchem dem Kunden das Guthaben in seinem Account gutgeschrieben wurde. Die genaue Gültigkeit von Guthaben in Tagen gestaltet sich wie folgt:
Guthabenkauf (Guthabenpakete für Eigenbedarf): 365 Tage
Guthabencodes (Guthabenaufladen und Guthaben, das als Geschenk erworben wird): 365 Tage
Gutschrift durch CleverShuttle: 180 Tage
Startguthaben: 90 Tage
Guthaben durch Tell-a-Friend: 90 Tage
Guthaben als Wiedergutmachung durch CleverShuttle für Verspätung: 90 Tage
(3) Verfügt der Kunde über Guthaben in seinem Account, kann er dieses Guthaben anteilig bei der Bezahlung am Ende der Fahrt bzw. per automatischer Bezahlung mit Abschluss des Beförderungsvertrags einsetzen. Die anteilige Zahlung mit Guthaben ist mit jeder Zahlungsmethode kombinierbar. Liegt der Fahrpreis über dem Betrag des Guthabens, wird dem Kunden bei der Bezahlung mit Guthaben ein digitaler Dispositionskredit von bis zu zwei Euro gewährt. Dieser Kredit wird ausgeglichen, sobald dem Account des Kunden erneut Guthaben gutgeschrieben wird.
§ 16 Loyalty-Programm
(1) Mit dem Loyalty-Programm kann der Kunde CleverPoints (nachfolgend „CP“) sammeln und wird so für Treue, faires Fahrverhalten und Nutzung von Angeboten belohnt. Für jede sog. Loyalty-Aktion (vgl. unter (2)) schreibt CleverShuttle dem Kunden automatisch und in Echtzeit CP in seinem Account gut. Am 1. Tag jeden Kalendermonats erhält der Kunde sodann in Abhängigkeit seines sog. Treuestatus (vgl. unter (3)) automatisch Guthaben von CleverShuttle gutgeschrieben und kann dieses sofort zum Bezahlen von CleverShuttle-Fahrten einsetzen. Abhängig von der Anzahl der gesammelten CP gibt es drei verschiedene Treuestatus: Bronze, Silber oder Gold. Der jeweilige Treuestatus bestimmt den Betrag, den der Kunde als Guthaben zum 01. des nächsten Monats automatisch als Guthaben gutgeschrieben bekommt.
(2) CleverPoints werden nach Maßgabe der folgenden Kriterien gutgeschrieben:
Aktion | CleverPoints | Bedingung / Voraussetzung |
Fahren von Kilometern | 10 CP pro km | Für gefahrene Kilometer, die mit Guthaben bezahlt werden, können keine CP gesammelt werden. |
Pünktlichkeit beim Antritt der Fahrt | 25 CP | Eine Verspätung wird als solche gewertet, wenn mehr als 1,5 Minuten zwischen Ankunft des Fahrzeugs und dem "Einchecken des Kunden" vergehen. Pünktlichkeit wird auch bei Fahrten belohnt, die mit Guthaben bezahlt werden. |
Bewertung der Fahrten | 10 CP | |
Registrierung | 50 CP | Die Bezahlung mit Guthaben wird nicht als In-App-Zahlung gewertet. |
Hinterlegung von Zahlungsdaten | 50 CP | |
Nutzung der In-App Zahlung | 10 CP |
(3) Der Treuestatus des Kunden entspricht der Summe aus CP, die die Gutschrift eines bestimmten Betrags (je nach Status: Bronze, Silber oder Gold) sicherstellen. Er errechnet sich auf Basis der von dem Kunden in den letzten 60 Tagen gesammelten CP. Innerhalb der ersten 60 Tage nach Anmeldung bei CleverShuttle werden alle gesammelten CP in den Treuestatus einbezogen. Am 61. Tag nach der Anmeldung werden die Punkte für den ersten Tag gelöscht und es zählen nur die gesammelten Punkte von Tag 2 bis Tag 61. Am 62. Tag werden die Punkte für Tag 2 gelöscht, etc. Der Treuestatus bzw. die Zahl an CP ist stetig und verändert sich täglich, ein bestimmter Treuestatus kann nur durchs stetige Sammeln von CP gehalten werden.
(4) CleverShuttle behält sich vor, die Bedingungen des Loyalty-Programms jederzeit und ohne Begründung zu ändern oder das Programm einzustellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Gutschrift des Guthabens. CleverShuttle behält sich vor, die Vergabe der CP individuell zu prüfen und Kunden bei groben Verstößen (bspw. häufige Stornierungen, Nichterscheinen am Abholort, respektloser Umgang mit Fahrern oder Mitfahrer, Missbrauch des Systems) aus dem Programm auszuschließen.
§ 17 Haftung bei Unfällen
(1) Der Kunde fährt auf eigene Gefahr im Shuttle mit und verzichtet – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – gegenüber Fahrer und Halter des Shuttles auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Dieser Verzicht bezieht sich nicht auf Fälle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern der Unfall vom Fahrer des Shuttles verursacht wurde, und ebenso wenig auf Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Beförderungsvertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen kann.
(2) Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist insoweit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Ist bei einem Unfall neben dem Fahrer und Halter des Shuttles ein Dritter schadensersatzpflichtig, so beschränkt der Kunde seine Schadensersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht.
(4) Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Kunde gegenüber Fahrer und Halter des Shuttles auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.
(5) Für Schäden, die keine Unfallschäden im vorstehenden Sinne darstellen, bestimmt sich die Haftung von CleverShuttle entsprechend § 7 dieser AGB.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) CleverShuttle ist jederzeit berechtigt die AGB zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. CleverShuttle informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Erklärt sich der Kunde mit den geänderten AGB einverstanden, richtet sich die weitere Geschäftsbeziehung alleine hiernach. Andernfalls steht dem Kunden der Service nicht mehr zur Verfügung.
(3) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und CleverShuttle gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(4) Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle Beteiligten der Sitz von CleverShuttle.
(5) Gesetzlicher Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: CleverShuttle nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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